Geschäftsnummer: | 23.7450 |
Eingereicht von: | Jauslin Matthias Samuel |
Einreichungsdatum: | 07.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Übernahme; Rigorose; Differenziertere; Gäbe; Bürgern; Schweizer; Diskriminierung; Begründet; Gelten; Einschränkungen; Verkehrsmittel; Tatsache; Angesichts; Umsetzung; Bundesrat; EU-Sanktionen; Beurteilt; Benötigen; Zwecke; Sportliche; Flüge; Private; Erneuern; Erwerben; Fluglizenzen; Doppelbürger; Schweizerisch-russische; Wohnhafte; Russland; Lösungen |
Seit der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland können hier wohnhafte schweizerisch-russische Doppelbürger beim BAZL keine Fluglizenzen mehr erwerben oder erneuern, auch wenn sie diese nur für rein private Flüge oder sportliche Zwecke benötigen.
- Wie beurteilt der Bundesrat eine derart rigorose Umsetzung angesichts der Tatsache, dass für andere Verkehrsmittel keine Einschränkungen gelten?
- Wie begründet er diese Diskriminierung von Schweizer Bürgern?
- Gäbe es nicht differenziertere Lösungen?